Für Klausurnoten, die ab dem 01.09.2018 erstmals veröffentlicht wurden, gilt Folgendes (Rahmenprüfungsordnung): Sie können bis zu vier Mal einen zusätzlichen Prüfungsversuch beantragen für eine Prüfung, die Sie im 3. Versuch nicht bestanden haben. Zwei dieser vier Versuche können Sie aber auch nutzen, um Prüfungen zu wiederholen, die Sie im 1. Versuch zwar bestanden haben, aber für die Sie ein besseres Ergebnis anstreben.
Datum | QM I | QM II | QM III | |||
03./04.02.20 | ||||||
23./24.09.19 | ||||||
08./09.07.19 | ||||||
30./31.01.19 | ||||||
26./27.09.18 | ||||||
03./04.07.18 | ||||||
30./31.01.18 |
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